VERKAUFS-, ZAHLUNGS- UND LIEFERBEDINGUNGEN (AGB)
der
M. Huber I.T.S.GmbH
Roentgenstrasse 36
21493 Schwarzenbek
(Stand Dezember 2019)
Zur Verwendung gegenüber:
a) Personen die bei Abschluss des Vertrages in Ausführung Ihrer Gewerblichen oder selbstständigen (Unternehmer) beruflichen Tätigkeit handeln.
b) Juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen .
1. Angebote und Verkäufe:
1.1 Alle Angebote sind unverbindlich bis zum Erhalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Dies gilt insbesondere auch im Falle vorhergehender telefonischer und/oder telegraphischer Verständigung.
1.2 Mündliche Nebenabreden müssen gleichfalls schriftlich bestätigt werden.
1.3 Bei allen von der Fa. M. Huber I.T.S. GmbH vorgelegten Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen zur Verfügung gestellten Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht oder überlassen werden.
1.4 Für den Inhalt eines Vertrages und den Lieferumfang ist ausschliesslich die Auftragsbestätigung der M.Huber I.T. S.GmbH massgeblich.
2. Liefervertrag:
2.1 Der Liefervertrag gilt nur dann als geschlossen, wenn die Bestellung von M.Huber I.T.S.GmbH schriftlich bestätigt wurde.
2.2 Enthält die Abnahmeerklärung Erweiterungen oder sonstige Änderungen gegenüber der Bestellung, so gilt das Einverständnis des Verkäufers als gegeben, wenn dieser nicht unverzüglich widerspricht.
3. Preise:
Die jeweils genannten Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt, ab Werk exklusive Verpackung.
4. Lieferzeiten:
4.1 Lieferzeiten werden von uns so festgelegt, daß sie aller Voraussicht nach eingehalten werden können, sie sind jedoch, falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart wurde, unverbindlich.
4.2 Die Lieferzeit beginnt mit Vertragsabschluß, jedoch nicht vor Klarstellung aller technischen und kaufmännischen Fragen und vor Eingang einer vereinbarten Anzahlungsleistung.
4.3 Die Lieferzeit gilt als eingehalten, wenn bis zum Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder aber Versandbereitschaft gemeldet wurde.
4.4 Unvorhergesehene Ereignisse bei der Herstellung oder sonstige Hindernisse , die außerhalb des Willens der Fa. M. Huber I.T.S GmbH sind, wie in Fällen von höherer Gewalt, Streik etc., auch wenn diese Ereignisse nicht beim Verkäufer, sondern beim Vorlieferanten eintreten, berechtigen uns, die vereinbarte Lieferzeit um eine angemessene Frist zu verlängern , und wenn es die vorgenannten Umstände erfordern, die Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise aufzuheben.
4.5 Die Lieferfrist verlängert sich, wenn der Besteller seine fälligen Vertragsverpflichtungen nicht erfüllt.
4.6 Schadenersatzansprüche oder aber auch Verzugsstrafen für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausdrücklich ausgeschlossen.
4.7 Nimmt der Käufer die Lieferung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt ab und beruht die Abnahme auf höhere Gewalt , so können wir den Käufer schriftlich zur Abnahme innerhalb einer angemessenen Frist auffordern.
4.8 Kommt der Käufer dieser fristgebundenen Aufforderung nicht nach, so können wir hinsichtlich der nicht abgenommenen Ware durch schriftliche Mitteilung vom Vertrag zurücktreten.
4.9 Vom Käufer können wir bedingt durch Nichterfüllung des Vertrages den Ersatz für den entstandenen Schaden verlangen. Rücksendungen von bestellter und ordnungsgemäßer Ware können nur mit dem Einverständnis und ohne Kosten für die Fa. M. Huber I.T.S GmbH erfolgen.
4.10 Die Lieferzeit wird gehemmt , wenn der Besteller seinen Vertragspflichten -wozu auch die zur Verfügungsstellung von erforderlichen Daten und Informationen- nicht zum angeforderten Zeitpunkt nachkommt oder er diese verzögert.
5. Zahlung:
5.1 Alle Verbindlichkeiten des Bestellers sind 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig und ohne Abzug zu begleichen . Der Besteller kommt dann in Verzug , wenn er auf einen Mahnung der M. Huber I.T.S GmbH hin nicht zahlt . Die gesetzliche Regelung wonach der Schuldner Spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung automatisch in Verzug gerät , bleibt hiervon unberührt . Im Verzugsfalle werden vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Schäden , Verzugszinsen in nachgewiesener Höhe , mindestens aber in Höhe von 9% p.a. über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) berechnet.
5.2 Die Fa. M. Huber I.T.S. GmbH ist berechtigt ihre Leistungen zu verweigern, wenn sie aufgrund eines nach Vertragsabschluß eintretenden Umstandes befürchten muß, die Gegenleistung des Käufers nicht vollständig oder gar nicht zu erhalten.
5.3 Eine Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung von etwaigen Gegenansprüchen des Auftraggebers sind nicht gestattet.
5.4 Alle Zahlungen sind in der im Angebot angegebenen Währung zu leisten.
5.5 Bei Zahlungen aus dem Ausland trägt der Besteller alle Kosten des Geldtransfer.
6. Versand- und Gefahrenübergang:
6.1 Der Versand erfolgt auf Rechnung und ist in jedem Fall auf eigene Gefahr des Bestellers.
6.2 Wenn der Käufer keine Versandart vorschreibt , bleibt der Fa. M. Huber I.T.S. GmbH die Versandart überlassen. Schreibt der Käufer eine Transportversicherung vor, gehen diese Kosten zu Lasten des Bestellers.
6.3 Im Falle eines Verlustes oder Schadens beim Transport , muss der Empfänger zur Wahrung seiner Rechte die nötigen Vorbehalte beim jeweiligen Versandunternehmen geltend machen . Jede Teillieferung gilt als selbstständiges Geschäft.
6.4 Die Gefahr geht spätestens mit der Bereitstellung der Liefersache zur Verladung , bzw. mit der Anzeige der Verladebereitschaft von M. Huber I.T.S GmbH auf den Besteller über (entsprechend INCOTERMS 2000 exw /ab Werk).
7. Eigentumsvorbehalt:
7.1 M. Huber I.T.S. GmbH behält sich das erweiterte Eigentumsrecht am Liefergegenstand vor, dies gilt bis zur Begleichung aller Forderungen aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung.
7.2 Werden unsere gelieferten Waren vom Besteller mit anderen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden,gilt als vereinbart, daß der jeweilige Besteller uns das daraus anteilige Miteigentum überträgt.
7.3 Veräußert der Besteller die von uns ausgelieferte Ware, so tritt er schon jetzt bis zur vollständigen Tilgung aller Forderungen der M. Huber I.T.S GmbH, die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen mit allen daraus resultierenden Nebenrechten ab.
7.4 Auf Verlangen der Fa. M.Huber I.T.S. GmbH ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung und den Drittverkäufer namentlich bekanntzugeben und die bis zur Geltendmachung unserer Rechte gegen Drittverkäufer erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie alle erforderlichen Unterlagen an M. Huber I.T.S GmbH auszuhändigen.
7.5 Der Besteller, als auch der Benutzer, darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahmungen oder durch Verfügungen von Dritten, hat der Käufer die Fa. M. Huber I.T.S. GmbH in Kenntnis zu setzen.
7.6 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes, sowie der Verpfändung des Liefergegenstandes gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
8. Vorkaufsrecht:
Bei Aufgabe des Betriebes, Vergleichsverfahren und/oder Liquidation des Käufers, haben wir an den von uns verkauften Waren Vorkaufsrecht.
9. Garantie
9.1 Die Gewährleistung unserer Waren übernehmen wir innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung.
9.2 Die Fa M. Huber I.T.S. GmbH leistet Ersatz für fehlerhafte Bauart , schlechte Qualität und mangelhafte Ausführung.
9.3 Keine Haftung besteht bei unsachgemäßer Handhabung und / oder fehlerhafter Montage, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder aber auch vernachläßigter Behandlung, höherer Gewalt und / oder mangelhaften Ausbesserungsarbeiten durch den Auftraggeber.
9.4 Sonstige Ersatzansprüche , insbesondere jedoch Ersatzansprüche auf Ersatz von Folgeschäden sind ausgeschlossen .
9.5 Zur Nachbesserung und Ersatzlieferung hat der Käufer ,der Fa. M.Huber I.T.S. GmbH die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst ist die Fa. M.Huber I.T.S. GmbH von der Mängelhaftung befreit.
9.6 Die Kosten für Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung trägt die Fa. M.Huber I.T.S . GmbH. Für Stücke der Nachbesserung und die Ausbesserung wird in gleicher Weise Gewährleistung übernommen, sofern keine unsachgemäße Behandlung des Käufers vorliegt.
9.7 Die Fa. M. Huber I.T.S. GmbH kann die Lieferung der Garantieleistung verweigern, solange der Besteller seine Verpflichtungen nicht erfüllt.
9.8 Durch etwaige von dem Besteller oder von Dritten unsachgemäß vorgenommenen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.
10. Recht des Käufers auf Rücktritt:
10.1 Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Fa. M.Huber I.T.S GmbH die komplette Leistung vor Gefahrenübergang endgültig unmöglich wird.
10.2 Liegt Leistungsverzug vor, und gewährt der Besteller eine angemessene Nachfrist mit der ausdrücklichen schriftlichen Erklärung, daß er nach Ablauf dieser Frist die Annahme ablehnt und wird die Frist durch Verschulden von M. Huber I.T.S GmbH nicht eingehalten, so ist der Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt.
10.3 Ausgeschlossen sind alle anderen weitergehenden Ansprüche des Bestellers , insbesondere auf Wandlung, Kündigung und Minderung, sowie auf Ersatz auf Schäden irgendwelcher Art, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind.
11. Recht des Lieferers auf Rücktritt:
11.1 Für den evtl. Fall unvorhergesehener Ereignisse , sofern diese die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich beeinträchtigen und für den Fall dass die Ausführung unmöglich ist , steht der Fa. M. Huber I.T.S GmbH das Recht zu , ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
11.2 Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen eines solchen Rücktritts bestehen in keinem Fall.
11.3 Möchte die Fa. M. Huber I.T.S GmbH vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat Sie dies nach Kenntnis der Tragweite der Ereignisse unverzüglich dem Besteller mitzuteilen, jedoch auch dann, wenn mit dem Besteller zunächst eine Verlängerung der Lieferfrist vereinbart war.
12. Salvatorische Klausel
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam
oder undurchführbar sind oder werden, oder für den Fall, dass diese Vereinbarung unbeabsichtigte
Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung
nicht berührt. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung gilt eine
solche wirksame und durchführbare Bestimmung als zwischen den Parteien vereinbart, wie sie
die Parteien unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zwecks dieser Vereinbarung vereinbart
hätten, wenn ihnen beim Abschluss dieser Vereinbarung die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder das Fehlen der betreffenden Bestimmung bewusst gewesen wäre.
13. Gerichtsstand:
13.1 Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Gerichtsstand Schwarzenbek in D-21493 Schwarzenbek.